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Schulrecht: Was dürfen Schüler und Lehrer?

Erstellt von Gökce, Lara (7b) |

Im Schulalltag passiert es manchmal, dass Schüler und Lehrer aneinandergeraten. Die Konsequenz kann sein, dass das Handy abgenommen wird oder Strafarbeiten erteilt werden. Aber dürfen Lehrer das? Das und vieles mehr haben wir uns im Rahmen des Schüler-Blogs gefragt. Dazu haben wir uns mit Schulrechts-Experten Prof. Dr. jur. Hans-Peter Füssel ausgetauscht.

Hier folgen ein paar Fragen, die wir wichtig finden und die sich viele Schülerinnen und Schüler des Genoveva-Gymnasiums stellen.

Wie dürfen Lehrer das Fehlverhalten von Schülern bestrafen?

Die Maßnahmen regelt das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Nach § 53 Abs. 1 und 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind Lehrpersonen bei der Wahl der Erziehungsmaßnahme frei, solange sie verhältnismäßig ist. Je nach Situation kann das eine Ermahnung sein, es kann aber auch eine Strafarbeit sein. Wer sich nicht benimmt, kann auch vor die Tür geschickt und von der laufenden Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden.

Weitere Details finden wir im Schulvertrag des Genoveva-Gymnasiums Köln. Laut § 2.6 oder § 3.11 Schulvertrag haben Lehrkräfte das Recht, störende Schüler als Konsequenz in den Trainingsraum zu schicken, wo sie über ihr Fehlverhalten nachdenken sollen. Lehrer dürfen auch nachsitzen lassen. Im § 3.12 Schulvertrag heißt es aber, dass die Eltern zuvor benachrichtigt werden müssen.

Dürfen Lehrer Smartphones einbehalten?

Im § 53 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes zählt „die zeitweise Wegnahme von Gegenständen“, darunter auch elektronische Geräte, als eine der vielen erzieherischen Maßnahmen.

Aber im Handykonzept des Genoveva-Gymnasiums heißt es, dass die Abnahme des Smartphones „nicht mehr zeitgemäß und sinnvoll“ sei. Stattdessen kommt man in eine Handy-Selbsthilfegruppe, in der man den Umgang mit dem Smartphone reflektieren soll, wenn man mehrfach mit Handy erwischt wird. Geno-Schüler dürfen aber das Handy an bestimmten Orten benutzen: Für die Jahrgänge 5–8 in den Unterrichtsräumen, sofern die Lehrperson die Verwendung erlaubt, und für die älteren Jahrgänge zusätzlich in den Bereichen für digitales Arbeiten.

Dürfen Lehrer private Nachrichten lesen?

Ob Smartphone oder geheime Zettel – sie dürfen einkassiert werden. Laut Prof. Füssel ist nicht sofort erkennbar, ob es sich um private Nachrichten oder einen Täuschungsversuch handelt. Falls also ein Täuschungsversuch vorliegen könnte, zum Beispiel während einer Klassenarbeit, darf der Lehrer die Nachricht lesen.

Dürfen Lehrer Noten laut vorlesen?

Nein, da es gegen den Grundsatz des Datenschutzes verstößt. Prof. Füssel fügt hinzu, dass Lehrkräfte Namen so anonymisieren könnten, dass die betroffene Person weiß, dass sie gemeint ist, andere aber nicht.

Dürfen Lehrer den Klassenraum aufräumen lassen?

Wenn jemand für die Unordnung verantwortlich ist, „gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip", so Prof. Füssel. „Wer einen Schaden angerichtet hat, hat diesen zu beseitigen und den Zustand herzustellen, der zuvor bestanden hat.“ Schüler müssen ihren Dreck also wegräumen.

Prof. Füssel fügt hinzu: „Wenn eine Klasse verabredet hat, dass in regelmäßigen Abständen der liegengebliebene Dreck aus Schulräumen beseitigt wird, dann gilt diese Verabredung für alle und alle müssen sich beteiligen.“

Die Schulordnung des Genoveva-Gymnasiums sieht vor, dass am Ende der zweiten Pause die Schüler der dafür eingeteilten Klasse die Abfälle auf dem Schulhof aufsammeln.

Dürfen Lehrer Schülern verbieten, auf die Toilette zu gehen?

Ein Klassiker zum Abschluss. Schüler sollen grundsätzlich in den Pausen auf die Toilette gehen, sodass der Unterricht nicht gestört wird. Verbieten kann man es trotzdem nicht.

Während Klassenarbeiten ändert sich aber die Sache. Prof. Füssel erklärt, dass Lehrer verlangen dürfen, dass immer nur jeweils eine Person die Toilette aufsucht. Das dürfen sie auch notieren, wenn sie einen Täuschungsversuch vermuten.