Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Schulvertrag des Genoveva-Gymnasiums Köln

Präambel

Jedes Kind soll an unserer Schule die Hochschulreife in einer toleranten und vorurteilsfreien Atmosphäre erreichen können.

Alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bilden zusammen unsere Schulgemeinschaft. Wie in jeder guten Gemeinschaft treffen alle Beteiligten eine Übereinkunft, wie das Zusammenleben geordnet werden kann, damit sich jeder wohl und sicher fühlen kann. Dieser Schulvertrag hat das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Rechtsgrundlage.

1 Unser Miteinander

Jede Form von undemokratischem Verhalten, Respektlosigkeit und Intoleranz verstößt gegen unser Selbstverständnis, beschädigt das Ansehen unserer Schule und kann von uns daher nicht geduldet werden.

§ 1.1 Wir achten auf die Einhaltung unserer von der Schulkonferenz beschlossenen Regeln.

§ 1.2 Wir streben ein gutes Schulklima an und verhalten uns respektvoll und diszipliniert im Umgang miteinander: in der Schule, auf dem Schulweg und bei allen schulischen Veranstal­tungen.

§ 1.3 Wir achten fremdes Eigentum und gehen sorgfältig mit dem Schulinventar um. Wir wenden uns aktiv gegen dessen Beschmutzung, Beschädigung und Zerstörung.

§ 1.4 Unsere Schulsprache ist Deutsch.

2 Unsere Regeln für Schülerinnen und Schüler

Der Unterricht

  • § 2.1 Schülerinnen und Schüler sehen es als ihre Verpflichtung an, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, pünktlich und vorbereitet zum Unterricht zu erscheinen und diesen aktiv und engagiert mitzugestalten. 

    § 2.2 Bei nicht erledigten Aufgaben, fehlenden Unterrichtsmaterialien und unpünktlichem Erscheinen erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Eintrag. Bei mehr als drei Einträgen in einem Fach werden die Eltern in einer schriftlichen Benachrichtigung von der Fachlehrkraft darüber umgehend informiert. Versäumnisse hierbei beeinträchtigen die Mitarbeit am Unterricht und wirken sich auf die schulischen Benotungen aus. 

    § 2.3 Schülerinnen und Schüler holen den durch Abwesenheit verpassten Unterrichtsstoff nach.

Respekt gegenüber Mitschülern, Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule

  • § 2.4 Schülerinnen und Schüler unterlassen sowohl herabsetzende als auch verletzende Bemerkungen und Handlungen gegenüber Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

    § 2.5 Schülerinnen und Schüler ächten Mobbing gegenüber Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bei Konflikten und Problemen haben unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich an unsere/n Beratungs­lehrer/in sowie an die Sozialarbeiterinnen der Schule zu wenden. 

    § 2.6 Schülerinnen und Schüler lehnen störendes und respektloses Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrkräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Im Falle einer gravierenden Störung können Schülerinnen und Schüler von dem Lehrer und der Lehrerin einzeln in den Trainingsraum überwiesen werden, um dort die Ursachen für ihr Fehlverhalten zu finden und Strategien zur zukünftigen Vermeidung dieses Verhaltens zu formulieren. Nach dreimaliger Überweisung innerhalb eines Halbjahrs werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen. 

Solidarisches Verhalten 

  • § 2.7 Schülerinnen und Schüler helfen sich gegenseitig. 

    § 2.8 Schülerinnen und Schüler gestalten den Unterricht gemeinsam mit den Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. 

    § 2.9 Schülerinnen und Schüler akzeptieren wechselseitig ihre kulturelle und individuelle Verschiedenheit und bemühen sich aktiv, Missverständnisse abzubauen und Konflikte zu lösen. 

    § 2.10 Schülerinnen und Schüler grenzen niemanden sprachlich aus. 

    § 2.11 Schülerinnen und Schüler tragen bei Konflikten zwischen Einzelnen von ihnen mit wahrheitsgemäßen Aussagen zur Lösung des Problems bei.

3 Unsere Lehrkräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

§ 3.1 Lehrerinnen und Lehrer, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehen es als ihre Verpflichtung an, die Schülerinnen und Schüler als eigenständige Individuen ernst zu nehmen. 

§ 3.2 Sie unterlassen herabsetzende Handlungen und Äußerungen gegenüber Schülerinnen und Schülern. 

§3.3 Sie machen ihre persönlichen Meinungen als solche deutlich und enthalten sich parteipolitischer und weltanschaulicher Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler.

§3.4 Sie respektieren anders lautende Meinungen von Schülerinnen und Schülern und setzen sich mit Kritik offen und konstruktiv auseinander. 

§ 3.5 Die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen es als ihre Verpflichtung an, die Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. 

§ 3.6 Sie gestalten den Unterricht methodisch vielfältig und beziehen insbesondere Unterrichtsmethoden in ihren Unterricht ein, die geeignet sind, die Selbstständigkeit und die Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. 

§ 3.7 Sie beteiligen die Schülerinnen und Schüler an der Auswahl und Gestaltung von Unterrichtsinhalten, soweit dies im Rahmen der Lehrpläne möglich ist. 

§ 3.8 Sie fördern die Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung des Schullebens. 

§ 3.9 Sie fördern Schülerinnen und Schüler gemäß deren Stärken und Schwächen individuell. 

§ 3.10 Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sorgen für eine störungsfreie Lernatmosphäre und anspruchsvollen und motivierenden Unterricht. 

§ 3.11 Sie haben das Recht, einzelnen störenden Schülerinnen und Schülern nach vorheriger Warnung die Reflexion ihres Verhaltens, seiner Ursachen und Konsequenzen im Trainingsraum zu ermöglichen. 

§ 3.12 Sie haben das Recht, störende Schülerinnen und Schüler nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern zum Nacharbeiten nach Unterrichtsschluss zu bestellen. 

4 Unsere Eltern

§ 4.1 Die Eltern tragen gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mitverantwortung für den schulischen Erfolg ihrer Kinder. 

§ 4.2 Sie sorgen für eine lernförderliche Gestaltung des häuslichen Arbeitsplatzes. 

§ 4.3 Sie stellen die erforderlichen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung und kontrollieren in der Unterstufe regelmäßig die Einträge im Lernbegleiter ihres Kindes. 

§ 4.4 Sie halten ihr Kind zu Pünktlichkeit, respektvollem und höflichem Umgang in der Schule und zu regelmäßigem Schulbesuch an. 

§ 4.5 Sie informieren die Schule über die Abwesenheit ihres Kindes im Krankheitsfall oder aus anderen Gründen sofort telefonisch. 

§ 4.6 Sie nehmen an Elternabenden und Elternsprechtagen  teil und gestalten das Schulleben (Elternpflegschaftsarbeit, Feste, Ausflüge, Projekte) aktiv und kritisch mit. 

§ 4.7 Sie wenden sich bei Problemen und Fragen frühzeitig an die Klassen- oder Fachlehrer und Fachlehrerinnen.

§ 4.8 Sie respektieren die Beschlüsse der Schulgremien und die Abmachungen innerhalb der Klasse und Klassenpflegschaft ihres Kindes. Sie lehnen Diskriminierung jeder Art ab und stellen sicher, dass ihr Kind an allen schulischen Aktivitäten unabhängig von kulturellem Hintergrund, Geschlecht, Nationalität oder Glauben aktiv teilnimmt.

5 Klassenfahrten und Tagesausflüge

§ 5.1 Das Genoveva-Gymnasium fasst mehrtägige Klassenfahrten und Tagesausflüge als integralen Bestandteil der schulischen Bildungsarbeit auf. Bei solchen gemeinschaftsstiftenden Veranstaltungen werden die sozialen Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler gefördert. Daher verpflichten sich alle unsere Schülerinnen und Schüler in Übereinstimmung mit ihren Eltern, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. 

6 Sport- und Schwimmunterricht

§ 6.1 Das Genoveva-Gymnasium ist bemüht, unseren Schülerinnen und Schülern nicht nur eine umfassende Bildung zu ermöglichen, sondern auch ihr Selbst- und Körperbewusstsein zu stärken. Der Sport- und Schwimmunterricht trägt zur Entwicklung lebenswichtiger Kompetenzen bei. Alle Schülerinnen und Schüler verpflichten sich in Übereinstimmung mit ihren Eltern zur Teilnahme am Sport- und Schwimmunterricht. 

7 Gültigkeit

§ 7.1 Dieser Schulvertrag ist erstmalig durch die Schulkonferenz am 11.05.2010 verabschiedet worden. Er wird bei Bedarf den Erfordernissen angepasst. Bestandteil dieses Vertrags ist die Hausordnung.

8 Vertragsbruch

§ 8.1 Dieser Schulvertrag besitzt für jede / jeden am Schulleben Beteiligte/n für die gesamte Zeit ihrer / seiner Mitarbeit am Genoveva-Gymnasium seine Gültigkeit. Die Einhaltung dieses Vertrages ist die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit. Verstöße gegen diesen Vertrag werden daher unter Abwägung eines jeden Einzelfalls von der Schulleitung geahndet. 

Wir haben den Inhalt des Schulvertrags zur Kenntnis genommen und verpflichten uns, diesen einzuhalten.

Schüler/in: ....................................... 

Erziehungsberechtigte/r: ....................................... 

Klassenlehrer/in: ....................................... 

Datum: .................................